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Frauenärztin Corinna Förster - Lichtenrade

Zusatzinformationen zum Leistungskatalog

Krebsvorsorgeuntersuchung

Jede Frau ab dem Alter von 20 Jahren hat 1x im Kalenderjahr Anspruch auf eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung bei ihrer Frauenärzt*in. Dies ist gesetzlich geregelt und wird von den Krankenkassen bezahlt.

Die Krebsvorsorgeuntersuchung hat das Ziel, bösartige Erkrankungen möglichst früh zu entdecken, am besten in einem Vorstadium, um eine effektive Therapie durchführen zu können.

Die Untersuchung beinhaltet für alle Frauen ab 20 Jahren 1x im Kalenderjahr einen Zellabstrich vom Muttermund zur Untersuchung auf Zellveränderungen (PAP Abstrich) sowie die Sichtkontrolle des Genitals und das Abtasten der Gebärmutter und der Eierstockbereiche bzw. Unterleib.

Ab dem Alter von 30 Jahren kommt eine Tastuntersuchung der Brust hinzu.

Seit einer Änderung der gesetzlichen Vorgaben zum 01.01.2020 wird ab dem dem Alter von 35 Jahren der jährliche PAP-Abstrich durch einen sog. Kombi-Test (PAP + Test auf HPV-Virus) jedes 3. Jahr ersetzt.

Da es sich um die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs handelt, entfällt seitdem der für viele gewohnte „Abstrich“ bei allen Patientinnen, bei denen kein Gebärmutterhals bzw. Muttermund mehr vorhanden ist, i.d.R. bei Zustand nach einer kompletten Gebärmutterentfernung.

Es bleibt jedoch IMMER bei einer jährlichen Untersuchung.

Für alle Frauen im Alter vom 51. bis zum 75. Lebensjahr (50-74) steht alle 2 Jahre die Röntgenuntersuchung der Brust, das sog. Mammographie-Screening, zur Verfügung.

Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt durch ein zentrales Einladungswesen (nicht per ärztlicher Überweisung) und ausschließlich in den regional zuständigen radiologischen Praxen (Screening Einheiten) bzw. in Brandenburg teils auch in mobilen Screening Einheiten (Mammobil, Brustkrebsfrüherkennung auf Rädern). Eine freie Praxisauswahl besteht hier nicht.

Zusätzlich wird ab dem Alter von 50 Jahren ein jährlicher Stuhltest angeboten und empfohlen.

Bei Frauen ab 55 Jahren wird eine Überweisung zur Darmspiegelung empfohlen, die dann eine Schwerpunktpraxis Ihrer Wahl durchführt und die bei unauffälligem Befund 10 Jahre gilt. Alternativ bezahlt die Krankenkasse sonst weiter einen Stuhltest, dann jedoch nur alle 2 Jahre.

Ultraschall-Untersuchungen sind im Rahmen der Vorsorge lediglich bei Auffälligkeiten eine Kassenleistung.

Ein vaginaler oder abdomineller Ultraschall sowie ein Brustultraschall (Mammasonographie) können, je nach individueller Risikokonstellation, eine Krebsvorsorgeuntersuchung zu einer erweiterten Krebsvorsorgeuntersuchung ergänzen, werden aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. zurück

Krebsnachsorge

Bei Krebserkrankungen begleiten und versorgen wir Sie im Rahmen der regelmäßigen Nachsorge. Diese findet üblicherweise in Jahr 1-3 vierteljährlich und in Jahr 4+5 halbjährlich statt. zurück

Schwangerenvorsorge

Die Schwangerenvorsorge erfolgt nach den gültigen Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Kassen (GBA).

Vorgesehene Untersuchungstermine sind anfangs alle 4 Wochen, ab ca. der 32. Woche in kürzer werdenden Abständen. Zusätzlich zur Erhebung von Blutdruck, Gewicht, Urinkontrollen und diversen Laboruntersuchungen sieht die gesetzliche Schwangerenvorsorge insgesamt 3 Ultraschalluntersuchungen in der 9.-12., in der 19.-22. sowie in der 29.-32. Schwangerschaftswoche sowie eine Untersuchung auf Schwangerschaftsdiabetes (50 g Glukosebelastungstest) vor.

Die STIKO (ständige Impfkommission) empfiehlt in der Schwangerschaft die DPT-Impfung u.a. gegen Keuchhusten sowie in der Grippesaison auch gegen Grippe. Eine abgeschlossene Corona-Grundimmunisierung ist bei Kinderwunsch empfohlen.

Alle Befunde werden im Mutterpass dokumentiert, den Sie bei jedem Besuch mitbringen sollten. zurück

Verhütungsberatung

Gemeinsam besprechen wir, welche Verhütung in welcher Lebenssituation Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht zurück

Teenager

Einfach einen Termin zum Kennenlernen ausmachen! Eine Untersuchung ist beim ersten Frauenarztbesuch meistens noch nicht unbedingt notwendig bzw. wird oft nur auf Wunsch durchgeführt.

Erstmal geht es um das Kennenlernen und die Fragen, die in dieser Altersgruppe wichtig sind.

Auch das Thema HPV-Impfung, dass uns Frauenärzt*innen sehr am Herzen liegt, kann Anlass für einen 1. Kennenlernen in der Praxis sein.

Gerne kannst Du Deine Freundin, Deinen Freund, Deine Mutter oder eine Person Deines Vertrauens mitbringen. Gemeinsam besprechen wir, was Dein Anliegen ist oder machen einen Rundgang durch das Untersuchungszimmer. Es gibt dabei kein starres „Schema F“.

Auch bei Minderjährigen unterliegen Frauenärzt*innen teilweise schon ab 14 Jahren der ärztlichen Schweigepflicht. Verhütung kann je nach Abwägung der individuellen Situation z.B. ab dem 14. Geburtstag auch ohne Zustimmung der Eltern verordnet werden.

Manche Mädchen kommen auch einfach mal mit, wenn die Mutter oder die Freundin zur Untersuchung geht und gewinnen einen ersten Eindruck, ohne gleich selbst im Mittelpunkt zu stehen. Für uns Frauenärzt*innen ist übrigens keine Frage zu peinlich! zurück